AGB
Auszug aus unseren Geschäfts- und Lieferungsbedingungen
1.Angebot und Lieferung Wir beliefern ausschließlich gewerbliche Kunden.
Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend.
2.Preise und Zahlung
Die Preise gelten ab Werk, einschließlich Verladung,jedoch ausschließlich Verpackung und Transortversicherung. Die Zahlung ist mit Lieferung ohne Abzug frei Zahlstelle des AN zu leisten. Skontoabzüge bedürfen der Absprache. Bei Zahlungsverzug kann der AN Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank beanspruchen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den AN ist durch die vorstehende Klausel nicht ausgeschlossen. Der Nachweis eines geringeren Schadens wird dem Auftraggeber durch die vorstehende Klausel nicht abgeschnitten.
3. Lieferzeit
Die Lieferzeit ist unverbindlich.Sie beginnt nicht vor der Beibringung der vomAG zu beschaffenden Unterlagen, eventuellen Genehmigungen und Freigaben.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Herstellerwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung des Liefergegenstandes auf den AG über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der AN noch andere Leistungen übernommen hat.
5.Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Wechselansprüche behält sich der AN das Eigentum an den Warenlieferungen vor.
6. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der AN unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete, unsachgemäße oder nachlässige Verwendung und Behandlung , unsachgemäße Lagerung durch den AG oder Dritte, natürliche Abnutzung, Einflüsse des zu bearbeitenden Materials, chemische Einflüsse,sofern sie nicht auf ein Verschulden des AN zurückzuführen sind. Der AG hat das Liefergut unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Untersuchung hat sich insbesondere zu erstrecken auf
Maße (z.B. Nutzen- und Gesamtmaße), Schnitt, Ausführung, Funktion und Güte.
Soweit Mängel, für die der der AN nach den gesetzlichen Vorschriften bzw.nach diesen AGB einzustehen hat, bestehen, sind all diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des AN auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von sechs Monaten seit Anlieferung infolge eines vor dem Gefahrengang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem AN unverzüglich schriftlich zu melden.
Das Recht des AG, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Montaen, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Zur Vornahme aller dem AN nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen, hat der AG nach Verständigung mit dem AN die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben: sonst ist der AN von der Mängelhaftung befreit.Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der AN - insoweit sich die Beanstandung alsberechtigt herausstellt-ausschließlich die daraus entstehenden Lohnkosten sowie die Kosten des Versandes. Im Übrigen trägt der AG die Kosten.
Weitere Ansprüche des AG, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit das Gesetz dem AG einen Anspruch zubilligt. Zur Bearbeitung von Mängelrügen hat der AG dem AN das gelieferte Produkt, einschließlich aller Bestellunterlagen, sowie eine genaue Beschreibung des Mangels zu übermitteln.
7. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main.